Reise- und Geschäftsbedingungen

Abschluss des Reisevertrages
Nach Annahme eines Reiseangebotes durch den Kunden wird eine Bestätigung und Rechnung zugesandt.

Zahlung des Reisepreises/Reiseunterlagen
Nach der Bestätigung ist in der Regel eine Anzahlung von EURO 25,- pro Person zu entrichten. Der Restbetrag ist – vorbehaltlich beiderseitiger anderer Regelungen – vier Wochen vor Reiseantritt zu entrichten.

Unsere Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach den in der Bestätigung/Rechnung enthaltenen Leistungsbeschreibungen.

Leistungen und Preise
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderung der Treibstoffkosten, Tarife wie Bahn, Fähren, Flüge, Versicherungen, Abgaben, Gebühren, Steuern, Wechselkurse u. ä.), in dem Umfang zu ändern, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisenden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Wir werden Sie dann unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 7% des Gesamtpreises, kann der Reisende kostenlos innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurücktreten. Die Gruppe kann auch verlangen mindestens gleichwertige Leistungen für eine andere Reise zu erhalten, wenn SSG in der Lage ist, solche Leistungen ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.

Soweit die vereinbarten Preise von der Gruppengröße abhängen, gilt immer die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen

Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Gewährleistung /Mitwirkungspflicht
Wird ein Leistungsteil der gebuchten Reise nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde berechtigt Abhilfe zu verlangen. Reklamationen müssen SSG sofort fernmündlich oder per Telefax mitgeteilt werden. Wird diese Mitteilung schuldhaft unterlassen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Im Gewährleistungsfall kann SSG Abhilfe schaffen, indem eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. SSG haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B.Transferfahrten zu Abfahrtstellen bzw. Flughäfen, Theaterbesuchen, Ausstellungen etc.) SSG übernimmt insbesondere auch keine Haftung für Verspätungen von Verkehrsmitteln bei der Fahrt zum Abfahrtsort der Reise, die nicht in den vertraglichen Leistungen enthalten sind.

Rücktritt durch die Gruppe
Die Gruppe kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die Rücktrittserklärung muss aus Beweissicherungsgründen in jedem Falle schriftlich erfolgen. Tritt die Gruppe vom Reisevertrag zurück, oder tritt sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter unbeschadet des Nachweises eines geringeren Schadens durch die Gruppe angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch nach der Nähe zum Zeitpunkt des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschalieren. Die pauschalisierten Rücktrittsgebühren können pro Person wie folgt erhoben werden:

Bei einer Verminderung der gebuchten Teilnehmerzahl oder einer Stornierung der gesamten Gruppenreise kann SSG eine Entschädigung verlangen, die wie folgt berechnet wird:

  • bis 35 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
  • bis 22 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  • bis 15 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • bis 3 Tage vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises
  • ab 2 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 80% des Reisepreises

Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldetem Teilnehmer für die gebuchte Gruppengrösse. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Unabhängig vom Rücktritt einzelner Personen und der Berechnung einer Rücktrittsentschädigung richtet sich der Reisepreis für die verbliebenen Teilnehmer, soweit er als von der Gruppengrösse abhängig vereinbart wurde, immer nach der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Den Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht vorhandenen Schadens unbenommen.

Grundsätzlich ist SSG bemüht die o. a. Kosten auch durch Absprachen auf dem Kulanzwege mit allen Leistungsträgern so gering wie möglich zu halten, so dass auch o.a. Pauschalregeln im Einzelfall nicht grundsätzlich in dieser Höhe erhoben werden.

Umbuchungen
Für Umbuchungen im Flug - und Fährverkehr kommt der Anmeldende für die anfallenden Umbuchungskosten auf.

Sonstiges
Für die Einhaltung der Pass –, Visa -, Zoll- und Devisenbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.

Unsere Broschüre und die Homepage wurden mit Sorgfalt erstellt, dennoch muss die Berichtigung von Druckfehlern vorbehalten bleiben.

Währung:
Alle Preise sind in EURO gehalten